Vorsorgeausweis

Sachkundige zur Erstellung des Hochwasservorsorgeausweis

Jeder Grundstückseigentümer ist zur Hochwassereigenvorsorge verpflichtet.

Um die Schadensanfälligkeit von Wohngebäuden gegenüber Überflutungen durch verschiedene Ereignisse wie Starkregen, Hochwasser von Gewässern, Grundwasseranstieg oder Kanalüberstau bewerten zu können, wird durch den Sachkundigen ein Hochwasservorsorgeausweis erstellt. In diesem  werden die Kriterien über mögliche Gefahren im Ist-Zustand der Gebäude sowie im Plan-Zustand der Gebäude nach der Umsetzung vorgeschlagener Bau- und Vorsorgemaßnahmen zur HW-Scahdensminderung dargestellt.

Frau Dipl.-Ingen. Dörte Klengel hat den Sachkundelehrgang zur Erstellung des Hochwasservorsorgeausweises erfolgreich absolviert, so dass unser Büro diese Leistung anbieten kann.